LawYeah

    Abfindung oder Aufhebungsvertrag?Deine Anwält:in verhandelt für Dich.

    Ob nach einer Kündigung oder vor der Unterschrift: Wir helfen Dir, die passende Fachanwält:in für Arbeitsrecht zu finden. Sie prüft Deinen Anspruch und verhandelt mit Deinem Arbeitgeber.

    • Kostenlose Ersteinschätzung
    • Geprüfte Anwält:innen
    • Vertraulich & DSGVO-konform
    • Kostenlos & unverbindlich

    Unsere Partner & Presse

    • Berliner Morgenpost
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    Dein Abfindungs-Check: In 1 Minute Deinen Fall schildern.

    Wir brauchen nur ein paar grundlegende Angaben – ein paar Klicks genügen. Danach suchen wir die passende Anwält:in für Dich. Du gehst damit keine Verpflichtung ein.

    Frage 1 von 6

    Wo stehst Du gerade?

    Wir sind keine Anwaltskanzlei und leisten keine Rechtsberatung. Wir bringen Dich mit einer Anwält:in zusammen, die Dich beraten und vertreten darf. Der Abfindungs-Check berechnet keinen Betrag.

    Was Mandant:innen sagen

    Innerhalb von 2 Stunden zum perfekten Anwaltsmatch – dank LawYeah. Mit Filip Jarek hatten wir eine kompetente, lösungsorientierte Beratung, die stets die Interessen der WEG im Blick hatte.

    M
    Marie-Cécile
    Verwaltungsbeirätin WEG

    Sehr gute verlässliche Beratung, für meinen Fall genau das richtige.

    J
    Julian
    Gründer

    Sehr gut, professionell und nett. Vielen Dank an Frau Marsa Johannigmann-Malek und für Ihre Nachfrage.

    J
    Jeanie
    Wissenschaftlerin

    So hilft Dir LawYeah – in drei Schritten zu Deiner Anwält:in.

    Du musst Dich um nichts Kompliziertes kümmern – wir übernehmen die Suche.

    1. Erzähl uns von Deiner Situation

      Ein paar Klicks, ein paar Angaben – fertig.

    2. Wir finden passende Anwält:innen

      Wenn möglich, schlagen wir Dir mehr als eine Anwält:in vor – so kannst Du Dir ihre Profile ansehen und selbst wählen.

    3. Deine Anwält:in übernimmt

      Sie prüft Deinen Fall und Deine Möglichkeiten. Die Ersteinschätzung ist in der Regel kostenlos.

    Geprüfte Anwält:innen für Arbeitsrecht.

    Aus dem LawYeah-Netzwerk: echte Menschen, die für Dich verhandeln.

    • Ada Termer, LL.M.

      Ada Termer, LL.M.

      Arbeitsrecht
      Hamburg

    • Selina Trauth

      Selina Trauth

      Arbeitsrecht
      Würzburg

    • Julia Bunzel

      Julia Bunzel

      Arbeitsrecht
      Berlin

    • Andreas Schruff

      Andreas Schruff

      Arbeitsrecht
      München

    Kündigung oder Aufhebungsvertrag?

    Beides beendet Deinen Job – aber mit unterschiedlichen Folgen.

    Kündigung

    • Dein Arbeitgeber beendet das Arbeitsverhältnis.
    • Du kannst innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage erheben.
    • Eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld gibt es in der Regel nicht – außer die Kündigung geht auf Dein eigenes Verhalten zurück.
    • Eine Abfindung wird meist im Verfahren verhandelt.

    Aufhebungsvertrag

    • Du und Dein Arbeitgeber beenden das Arbeitsverhältnis gemeinsam.
    • Einmal unterschrieben, lässt er sich nur schwer wieder lösen.
    • Er kann eine Sperrzeit von in der Regel 12 Wochen auslösen – außer bei einem wichtigen Grund.
    • Abfindung, Zeugnis und Enddatum regelt der Vertrag.

    Unsicher, was für Dich besser ist? Deine Anwält:in schätzt es mit Dir ein →

    Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Rechtsgrundlagen: § 4 KSchG, § 159 SGB III.

    Wie viel Abfindung? Meist Verhandlungssache.

    Einen festen Betrag gibt es in der Regel nicht – eine Abfindung wird verhandelt. Das zeigen auch die offiziellen Zahlen der Arbeitsgerichte:

    83 %
    der Kündigungsverfahren endeten 2024 mit einem gerichtlichen Vergleich.
    2,6 Monate
    dauerten diese Verfahren im Schnitt.
    74 %
    waren nach höchstens 3 Monaten abgeschlossen.

    Was das Gesetz sagt – und was Du daraus machen kannst

    Einen festen Betrag schreibt das Gesetz nur in einem Sonderfall vor: Bietet Dir Dein Arbeitgeber bei einer betriebsbedingten Kündigung schon in der Kündigung eine Abfindung an, bekommst Du 0,5 Monatsverdienste pro Beschäftigungsjahr – wenn Du nicht klagst (§ 1a KSchG).

    Wichtig: Das ist ein Angebot, kein Endbetrag. Du musst es nicht annehmen. Mit Deiner Anwält:in kannst Du innerhalb von 3 Wochen gegen die Kündigung vorgehen und über eine höhere Abfindung verhandeln. Der Anspruch aus dem Angebot entfällt dann allerdings – ob sich das für Dich lohnt, schätzt Deine Anwält:in ein.

    Der Wert von 0,5 Monatsverdiensten pro Jahr dient in der Praxis oft als Orientierung – auch die Agentur für Arbeit lehnt sich daran an. Ein Mindestbetrag ist er nicht.

    Wovon die Höhe abhängt:

    • wie lange Du schon dort arbeitest
    • Dein Verdienst
    • wie gut Deine Chancen gegen die Kündigung stehen
    • wie verhandelt wird

    Daten für Deutschland. Quelle: Statistisches Bundesamt, Statistik der Arbeitsgerichte 2024 (veröffentlicht August 2025). Rechtsgrundlagen: §§ 1a, 10 KSchG; Bundesagentur für Arbeit, Fachliche Weisungen zu § 159 SGB III (gültig ab 01.07.2026). Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung.

    Aufhebungsvertrag? Das prüft Deine Anwält:in.

    Bevor Du unterschreibst, lohnt sich ein genauer Blick auf diese Punkte.

    Enddatum & Kündigungsfrist

    Endet Dein Job früher als mit der ordentlichen Kündigungsfrist, kann das Arbeitslosengeld ruhen.

    Abfindung

    Höhe, Fälligkeit und Auszahlung – schwarz auf weiß im Vertrag.

    Sperrzeit

    Ein Aufhebungsvertrag kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld von in der Regel 12 Wochen auslösen – außer es gibt einen wichtigen Grund.

    Arbeitszeugnis

    Du hast Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Inhalt und Bewertung können Teil der Verhandlung sein.

    Urlaub & Überstunden

    Werden sie genommen oder ausgezahlt?

    Freistellung

    Wirst Du bis zum Ende freigestellt – und wird weiter gezahlt?

    Wichtig: Ein Aufhebungsvertrag ist nur schriftlich wirksam – mit Unterschrift auf Papier. Du musst ihn nicht sofort unterschreiben.

    Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Rechtsgrundlagen: § 623 BGB, § 109 GewO, §§ 158, 159 SGB III.

    Marie Schäfer

    „Von Anfang an ging es bei LawYeah um eines: Zugang zum Recht – für alle. Gerade wenn der Job endet, sollte niemand auf seine Rechte verzichten müssen, nur weil der Weg zur passenden Anwält:in zu kompliziert ist."

    Marie Schäfer, Mitgründerin von LawYeah

    Zugang zum Recht – für alle.

    Was Du jetzt tun solltest.

    Drei Schritte, die Dir jetzt Sicherheit geben.

    1. 1

      Nichts sofort unterschreiben

      Bitte um Bedenkzeit – einen Aufhebungsvertrag musst Du nicht sofort unterschreiben.

    2. 2

      Fristen notieren

      Kündigung erhalten? Dann bleiben 3 Wochen für eine Klage. Und melde Dich arbeitsuchend – bei kurzer Frist innerhalb von 3 Tagen.

    3. 3

      Unterlagen sammeln

      Arbeitsvertrag, Kündigung oder Vertragsentwurf und Deine letzten Gehaltsabrechnungen.

    Häufige Fragen.

    Eine Abfindung ist Verhandlungssache – verhandle nicht allein.

    LawYeah ist an Deiner Seite. Kostenlos und unverbindlich.