
Muss ich beim Auszug die Wohnung streichen?
Nein, pauschal musst Du beim Auszug nicht streichen. Ohne eine wirksame Klausel im Mietvertrag ist grundsätzlich der Vermieter für Renovierungen zuständig (§ 535 Abs. 1 S. 2 BGB). Viele Klauseln zu starren Fristen oder pauschalem Streichen sind unwirksam. Nur bei auffälligen Farben oder einer wirksamen individuellen Vereinbarung kann eine Pflicht zum Streichen bestehen.









